Ziel der Austro Control ist es, österreichweit flächendeckend Ärzte aus allen wesentlichen Fachrichtungen als „Vertrauensärzte“ aufzunehmen, um sicher zu stellen, dass die jeweils fachärztliche Beurteilung unter Berücksichtigung aller flugmedizinischen Kriterien erfolgt.
Im Zuge einer flugmedizinischer Tauglichkeits-Untersuchung werden fachärztliche Konsiliargutachten eingeholt. Hierbei ist es wichtig, dass die beigezogenen Gutachter über die rechtlichen Rahmenbedingungen (Grenzwerte, Untauglichkeitsgründe, Einschränkungen, etc.) und die tatsächlichen Bedingungen und Anforderungen im Cockpit informiert sind.
Derzeit wird die fliegerärztliche Untersuchung für die Klasse II nach den Richtlinien der österreichischen ZLFPV (Zivilluftfahrt-Personalverordnung) durchgeführt und umfasst die Untersuchung von Flugschülern, Segelfliegern, Motorseglern, Paragleitern, Hängegleitern, Fallschrimspringern, Hubschrauberpiloten, Ballonfahrern und Privatpiloten (PPL - (Private Pilot License), FlugbegleiterInnen (Cabin Crew Medical Report) und Drohnenpiloten.
Die Untersuchung erfolgt nach vorgegebenen Richtlinien. Bestandteile der Untersuchung sind ein EKG (Ruhe, während und nach Belastung), eine Spirometrie (graphische Aufarbeitung) bzw. eine Ergometrie (standardisierter Submaximaltest).
Koronare Herzerkrankung
Herzrhythmusstörungen